Zum Hauptinhalt springen

Was darf ich als Betreuer*in nicht?

14. November 2022

Überblick:

Als Betreuer*in kann es oft sehr unübersichtlich sein, was ich für meine zu betreuenden Personen tun darf und was nicht. In diesem Artikel erfahrt ihr mehr über dieses Thema.

Woran muss ich mich als Betreuer*in halten?

Betreuer*innen werden vom Betreuungsgericht klare Aufgaben zugeteilt in dessen Rahmen die Betreuer*innen ihren Beruf verrichten haben. Nach diesen Aufgaben muss sich der bzw. die Betreuer*in stets richten.

Grundsatz ist, dass der Betreuer oder die Betreuerin stets nach den Wünschen des oder der Betreuten handeln muss. So ist es in § 1901 Abs. 3 im BGB festgeschrieben. Ausnahmen hierzu stellen ausschließlich Maßnahmen dar, die dem Wohle der betreuten Person widersprechen. Diese müssen im vornehinein in jedem Fall vom Betreuungsgericht genehmigt werden.

Zu diesen Maßnahmen gehören

  • die Schenkung und Vermögensverwaltung einer Erbschaft,
  • Schenkungen an einen Vormund,
  • Grundstücksgeschäfte und Schiffgeschäfte,
  • die Umwandlung von Vermögensgegenständen,
  • Rechtsgeschäfte im Rahmen der Vermögensverwaltung wie Kreditaufnahmen, Bankgeschäfte, Eingehen von Arbeitsverträgen etc.,
  • Erwerbsgeschäfte des Betreuten,
  • die Genehmigung ärztlicher Maßnahmen,
  • die Genehmigung einer Sterilisation,
  • die Genehmigung einer Unterbringung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und
  • die Aufgabe der Mietwohnung.

All dies stellt eine potentielle Gefahr für das Wohl des oder der Betreuten dar. So ist als Betreuer*in stets empfohlen lieber einmal mehr, als einmal zu wenig Rücksprache zu halten.
Wenn du dir unsicher bei einem bestimmten Thema bist und nicht weißt, ob du etwas alleine bestimmen kannst, wende dich im Zweifelsfall immer einmal zu viel an das Betreuungsgericht. Auch zu deiner eigenen Sicherheit.

Im Falle, dass ein*e Betreuer*in sich entgegen der Wünsche der zu betreuenden Person verhält, kann das Betreuungsgericht den Betreuer oder die Betreuerin auswechseln. Im schlimmsten Fall können Handlungen dieser Art sogar potentiell strafrechtlich relevant werden. Es ist also Vorsicht und Sorgsamkeit geboten.

Wenn du mehr über die Rechte und Pflichten von Betreuer*innen lesen willst, findest du hier einen passenden Artikel.

Darf ich als Betreuer*in ein Erbe oder Geschenke von einer Person annehmen, die ich betreue?

Nach aktuellem Gesetz ist es noch so, dass es theoretisch möglich ist als Betreuer*in im Testament des oder der Betreuten eingetragen zu werden und so Erbe zu sein. Dies ändert sich jedoch mit dem Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes im nächsten Jahr (mehr dazu hier), in welchem geschrieben steht, dass es bis auf wenige Ausnahmen dem Betreuer oder der Betreuerin nach § 30 Abs. 1 Satz 1 untersagt ist, von dem von ihm oder ihr Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen anzunehmen.

Fazit:

Die Frage was ich als Betreuerin darf, was ich selber entscheiden darf und bei welchem Thema ich Rücksprache mit dem Betreuungsgericht halten muss, kann verunsichern. Um keine vermeidbaren Fehler zu machen ist empfohlen sich stets an die vom Betreuungsgericht gestellten Aufgaben und Pflichten zu halten und bei Unsicherheiten Rücksprache zu halten. Geschenke jeglicher Art sollten von Betreuerinnen nicht angenommen werden.

Hat dir der Artikel weitergeholfen?

Bist du in der Betreuung tätig und möchtest dich mit Gleichgesinnten verbinden? Bei uns findest du eine offene Community, in der du dich austauschen und voneinander lernen kannst.

Jede Woche gibt es neues zu lesen und lernen!