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Nachhaftung - Braucht meine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowas?

20. November 2023

Überblick:

Um dich vor Schäden zu schützen die im Zuge deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, brauchst du eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die dich im Schadensfall absichert. Doch was passiert, wenn du z.B. deine Tätigkeit als Betreuer*in beendest und damit deine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kündigst? Bist du dann immer noch versichert, wenn ein Schaden aus deiner früheren Betreuungszeit geltend gemacht wird? Oder musst du für den Schaden nun mit deinem eigenen Vermögen aufkommen? Hier kommt die Nachhaftung ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Nachhaftung wissen solltest: Was sie bedeutet, wie sie funktioniert und welche Vorteile sie dir bietet.

Was bedeutet Nachhaftung?

Nachhaftung besagt, dass du auch nach Beendigung deines Versicherungsvertrages noch Versicherungsschutz genießt, wenn ein Schaden aus der Zeit deiner aktiven Vertragslaufzeit entstanden ist. Das heißt, wenn du z.B. deine Tätigkeit als Betreuer*in aufgibst oder in den Ruhestand gehst und aufgrund dessen dein Versicherungsvertrag gekündigt wird, bist du nicht sofort schutzlos, wenn jemand nachträglich einen Schadensersatzanspruch gegen dich erhebt. Hier greift die Nachhaftung ein und übernimmt die Kosten für die Schadensregulierung oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Die Nachhaftung ist ein Teil der meisten Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Betreuer*innen. Du musst sie nach Beendigung des Versicherungsvertrages nicht gesondert beantragen oder bezahlen. Sie tritt automatisch in Kraft, sobald du deinen Vertrag beendest, indem du deine letzte Betreuung abgibst. Die Nachhaftung gilt ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Frist noch Schäden melden kannst, die während deiner aktiven Vertragslaufzeit eingetreten sind. Dabei ist es egal, wann der Schaden entdeckt oder geltend gemacht wird. Entscheidend ist nur, wann er verursacht wurde. Doch die Nachhaftung gilt nicht unbegrenzt. Wie lange dieser Zeitraum ist, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und kann von nur 3 Jahren bis 30 Jahren sein. Informiere dich hierzu also genau, damit du nicht du im Fall der Fälle nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dastehst.

Wie funktioniert die Nachhaftung?

Die Nachhaftung basiert auf dem sogenannten Anzeigeprinzip. Das bedeutet, dass es für den Versicherungsschutz nicht darauf ankommt, wann der Schaden eingetreten ist, sondern wann er angezeigt wird. Solange du den Schaden innerhalb der Nachhaftungsfrist anzeigst, ist er versichert, auch wenn er vielleicht schon lange zurückliegt. Das ist wichtig, weil es oft vorkommen kann, dass ein Schaden erst nach Jahren oder Jahrzehnten entdeckt oder geltend gemacht wird. Zum Beispiel, wenn du eine falsche Anlageberatung gegeben hast, die sich erst später als nachteilig herausstellt. Oder wenn du eine Erbschaft nicht richtig abgewickelt hast, die erst nach dem Tod des Erblassers oder eines Erben zu Streitigkeiten führt. Oder wenn du eine Vorsorgevollmacht nicht richtig ausgeübt hast, die erst nach dem Tod oder der Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers zu Problemen führt.

Die Nachhaftung gilt nur für Schäden, die während deiner aktiven Vertragslaufzeit entstanden sind. Das heißt, wenn du einen Schaden verursachst, nachdem du deinen Vertrag beendet hast, ist er nicht versichert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du dich nach deinem Berufsende noch um die Angelegenheiten eines ehemaligen Betreuten kümmerst, ohne dafür eine neue Versicherung abzuschließen. Oder wenn du dich nach deinem Ruhestand noch ehrenamtlich oder privat für andere Menschen engagierst, ohne dafür eine Haftpflichtversicherung zu haben. In solchen Fällen bist du auf dich allein gestellt, wenn ein Schaden passiert. Deshalb solltest du immer darauf achten, dass du für jede Tätigkeit, die du ausübst, ausreichend versichert bist.

Welche Vorteile bietet dir die Nachhaftung?

Eine Nachhaftung bietet dir als Betreuer*in mehrere Vorteile. Zum einen kannst du dich darauf verlassen, dass du auch nach deinem Berufsende noch versichert bist, wenn ein Schaden aus deiner früheren Tätigkeit auftaucht. Das gibt dir ein gutes Gefühl der Sicherheit und beruhigt dein Gewissen. Du musst dir keine Sorgen oder Gedanken machen, dass du plötzlich mit einer hohen Schadensforderung konfrontiert wirst, die du nicht bezahlen kannst. Im Rahmen der Nachhaftung werden die Kosten für dich übernommen und du wirst vor nachträglichen finanziellen Folgen geschützt aus deiner ehemaligen Tätigkeit geschützt.

Zum anderen sparst du dir Zeit und Geld, da du dich nicht um eine separate Versicherung kümmern musst, die deine vergangene Tätigkeit mitversichert. Die Nachhaftung ist bereits in deiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung enthalten und kostet dich keinen zusätzlichen Beitrag. Du musst also nicht extra eine neue Versicherung suchen oder abschließen, die dich für die Vergangenheit abdeckt. Das spart dir nicht nur Geld, sondern auch Aufwand und Papierkram.

Fazit:

Die Nachhaftung ist ein wichtiger Aspekt deiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Betreuer*in. Sie sorgt dafür, dass du auch nach deinem Berufsende noch versichert bist, wenn ein Schaden aus deiner aktiven Vertragslaufzeit entsteht. Sie bietet dir Sicherheit, Komfort und Vorsorge.

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