Zum Hauptinhalt springen

Mehr Geld – weniger Bürokratie? Was Betreuer*innen zur Reform wissen müssen

Lesezeit
7
Minuten

Überblick:

Ab 1. Januar 2026 tritt das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) in Kraft. Es bringt höhere Pauschalen, eine vereinfachte Systematik und die Dauervergütungsfestsetzung. Doch nicht alle profitieren gleichermaßen, und einige Details bergen Risiken.

Nach über fünf Jahren ohne reale Erhöhung wird die Vergütung für Berufsbetreuer*innen reformiert. Ziel des KostBRÄG 2025 ist eine modernere und administrativ schlankere Regelung. Ab 2026 sollen Pauschalen steigen, Antragsverfahren vereinfacht und Gerichte entlastet werden – doch die Umsetzung hat Tücken.

1. Die zentralen Änderungen auf einen Blick

Im Frühjahr 2025 wurde das KostBRÄG 2025 beschlossen. Es bringt die umfassendste Reform der Betreuervergütung seit 2019. Ziel ist mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand.

Wichtige Punkte:

Diese Änderungen sollen das Verfahren vereinfachen, aber sie verlangen eine genaue Prüfung der eigenen Fallstruktur, da nicht alle Konstellationen gleich profitieren.

2. Neue Pauschalen ab 2026

Die nachfolgende Übersicht zeigt zentrale Sätze der neuen Vergütungstabellen. Sie ersetzen die bisherigen Tabellen A, B und C.

Neue Pauschalen (Auszug) ab 1.1.2026
Vergütungsstufe Vermögensstatus Nicht stationär Stationär Zeitraum
Stufe 1 (ohne Hochschulabschluss) nicht mittellos 325 € (bis 12 Monate) / 192 € (ab 13.) 233 € / 115 € bis / ab 13. Monat
Stufe 1 mittellos 247 € / 144 € 208 € / 98 € bis / ab 13. Monat
Stufe 2 (mit Hochschulabschluss) nicht mittellos 427 € / 250 € 305 € / 155 € bis / ab 13. Monat
Stufe 2 mittellos 324 € / 190 € 275 € / 130 € bis / ab 13. Monat

Die vollständigen Tabellen stehen in der amtlichen Gesetzesfassung (BGBl.) und in der CF-Müller-Übersicht. Die Erhöhung fällt je nach Qualifikation und Betreuungsart unterschiedlich aus. Wer überwiegend in Stufe C des alten Systems war, profitiert im Schnitt weniger stark.

Nach dem Auslaufen des Inflationszuschlags zum Jahresende 2025 muss das Plus realistisch betrachtet werden: Die nominellen Erhöhungen gleichen die Preisentwicklung nur teilweise aus.

3. Auswirkungen für verschiedene Gruppen

Berufliche Betreuer*innen

Sie profitieren am deutlichsten von der Vereinfachung und der Dauervergütungsfestsetzung. Diese spart Verwaltungsaufwand, verlangt aber aktuelle Meldungen, wenn sich Vermögensstatus oder Wohnform ändern. Für hochkomplexe Fälle können Sonderpauschalen entfallen.

Ehrenamtliche Betreuer*innen

Die Aufwandspauschale (§ 1878 BGB) wird leicht angehoben, jedoch fällt der Inflationsausgleich weg. Wer regelmäßig über der Pauschale abrechnet, sollte prüfen, ob sich die Einzelabrechnung weiterhin lohnt. Der Verwaltungsaufwand bleibt bestehen.

Vormünder*innen und Verfahrensbeistände

Auch hier steigen die Sätze: Vormünder*innen erhalten künftig zwischen 26 € und 44 € pro Stunde (vgl. KostBRÄG 2025 – Gesetzestext (PDF)); Verfahrensbeistände 690 € pro Rechtszug, 555 € für weitere Kinder im selben Haushalt (FamFG § 158c). Für Dolmetscher- oder Fahrtkosten bleibt eine gesonderte Erstattung möglich.

Diese Anpassungen stärken den Beruf insgesamt, bringen aber neue Schnittstellen zu Gerichten und Jugendämtern mit sich, die sich erst einspielen müssen.

4. Praxistipps und mögliche Stolperfallen

Bevor die neuen Regelungen greifen, kannst du dich gezielt vorbereiten.

Empfohlene Schritte:

  • Erstelle eine Vergleichsrechnung alter und neuer Pauschalen für deine laufenden Fälle.
  • Plane deine Liquidität unter realistischen Annahmen, insbesondere wenn du viele Betreuungen mit langer Laufzeit führst.
  • Sichere deine Qualifikation für Stufe 2 durch Nachweise und Fortbildungszertifikate.
  • Prüfe, ob deine Abrechnungssoftware rechtzeitig auf die neuen Tabellen aktualisiert wird.
  • Dokumentiere Änderungen bei Wohnform oder Vermögen zeitnah, um Nachforderungen zu vermeiden.

Typische Stolperfallen:

  • Übergangsmonate um den Jahreswechsel können nach altem Recht abzurechnen sein.
  • Streit über die Einstufung in Stufe 1 oder 2 ist möglich.
  • Bei Dauervergütung können größere Änderungen schwerer nachträglich berücksichtigt werden.
  • Sonderfälle wie umfangreiche Vermögensverwaltung könnten untervergütet bleiben.

Mit einer strukturierten Vorbereitung lässt sich vermeiden, dass die Reform zu unerwarteten Einnahmeverlusten führt.

5. Ausblick und Bewertung

Die Reform soll Entlastung für Betreuer*innen und Gerichte bringen. Erste Stimmen aus Fachverbänden loben die Vereinfachung, kritisieren aber, dass die tatsächliche Mehrbelastung durch die Reform des Betreuungsrechts 2023 kaum berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber hat eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen (vgl. KostBRÄG 2025 – Gesetzestext). Dann wird sich zeigen, ob die neuen Pauschalen den realen Aufwand abbilden. In der Übergangszeit dürften Uneinheitlichkeiten zwischen Gerichten unvermeidlich sein.

Langfristig könnte die Reform den Weg für ein leistungsorientierteres Vergütungssystem ebnen – falls die Praxisdaten aus der Evaluation offen ausgewertet werden.

Fazit:

Das KostBRÄG 2025 markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness im Betreuungswesen. Für die Praxis bedeutet es: besser planen, genauer dokumentieren und aktiv mit den Gerichten kommunizieren. So lässt sich die Reform konstruktiv nutzen – und du behältst den Überblick in einer Zeit des Wandels.

Hat dir der Artikel weitergeholfen?

Bist du in der Betreuung tätig und möchtest dich mit Gleichgesinnten verbinden? Bei uns findest du eine offene Community, in der du dich austauschen und voneinander lernen kannst.

Jede Woche gibt es neues zu lesen und lernen!