Mehr Geld – weniger Bürokratie? Was Betreuer*innen zur Reform wissen müssen
Überblick:
Ab 1. Januar 2026 tritt das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) in Kraft. Es bringt höhere Pauschalen, eine vereinfachte Systematik und die Dauervergütungsfestsetzung. Doch nicht alle profitieren gleichermaßen, und einige Details bergen Risiken.
Nach über fünf Jahren ohne reale Erhöhung wird die Vergütung für Berufsbetreuer*innen reformiert. Ziel des KostBRÄG 2025 ist eine modernere und administrativ schlankere Regelung. Ab 2026 sollen Pauschalen steigen, Antragsverfahren vereinfacht und Gerichte entlastet werden – doch die Umsetzung hat Tücken.
1. Die zentralen Änderungen auf einen Blick
Im Frühjahr 2025 wurde das KostBRÄG 2025 beschlossen. Es bringt die umfassendste Reform der Betreuervergütung seit 2019. Ziel ist mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand.
Wichtige Punkte:
- Reduktion der bisherigen 60 Fallpauschalen auf 16 monatliche Pauschalen (BMJ-Pressemitteilung).
- Nur noch zwei Vergütungsstufen statt drei Tabellen (CF Müller – Übersicht Vergütungstabellen).
- Verkürzung der Vergütungszeiträume auf zwei Abschnitte: bis 12 Monate und ab dem 13. Monat (Fokus Betreuungsrecht).
- Wegfall der komplizierten Unterscheidung zwischen stationären und ambulanten Wohnformen (CF Müller).
- Durchschnittliche Erhöhung um etwa 12,7 % gegenüber 2019 (BMJ).
- Einführung der Dauervergütungsfestsetzung als Regelform mit zwei Jahren Geltungsdauer (Bundesratsbeschluss).
- Anpassungen auch in angrenzenden Bereichen (Anwaltsvergütung, Gerichtskosten, Verfahrensbeistände; vgl. FamFG § 158c – Verfahrensbeistand).
Diese Änderungen sollen das Verfahren vereinfachen, aber sie verlangen eine genaue Prüfung der eigenen Fallstruktur, da nicht alle Konstellationen gleich profitieren.
2. Neue Pauschalen ab 2026
Die nachfolgende Übersicht zeigt zentrale Sätze der neuen Vergütungstabellen. Sie ersetzen die bisherigen Tabellen A, B und C.
| Vergütungsstufe | Vermögensstatus | Nicht stationär | Stationär | Zeitraum |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 (ohne Hochschulabschluss) | nicht mittellos | 325 € (bis 12 Monate) / 192 € (ab 13.) | 233 € / 115 € | bis / ab 13. Monat |
| Stufe 1 | mittellos | 247 € / 144 € | 208 € / 98 € | bis / ab 13. Monat |
| Stufe 2 (mit Hochschulabschluss) | nicht mittellos | 427 € / 250 € | 305 € / 155 € | bis / ab 13. Monat |
| Stufe 2 | mittellos | 324 € / 190 € | 275 € / 130 € | bis / ab 13. Monat |
Die vollständigen Tabellen stehen in der amtlichen Gesetzesfassung (BGBl.) und in der CF-Müller-Übersicht. Die Erhöhung fällt je nach Qualifikation und Betreuungsart unterschiedlich aus. Wer überwiegend in Stufe C des alten Systems war, profitiert im Schnitt weniger stark.
Nach dem Auslaufen des Inflationszuschlags zum Jahresende 2025 muss das Plus realistisch betrachtet werden: Die nominellen Erhöhungen gleichen die Preisentwicklung nur teilweise aus.
3. Auswirkungen für verschiedene Gruppen
Berufliche Betreuer*innen
Sie profitieren am deutlichsten von der Vereinfachung und der Dauervergütungsfestsetzung. Diese spart Verwaltungsaufwand, verlangt aber aktuelle Meldungen, wenn sich Vermögensstatus oder Wohnform ändern. Für hochkomplexe Fälle können Sonderpauschalen entfallen.
Ehrenamtliche Betreuer*innen
Die Aufwandspauschale (§ 1878 BGB) wird leicht angehoben, jedoch fällt der Inflationsausgleich weg. Wer regelmäßig über der Pauschale abrechnet, sollte prüfen, ob sich die Einzelabrechnung weiterhin lohnt. Der Verwaltungsaufwand bleibt bestehen.
Vormünder*innen und Verfahrensbeistände
Auch hier steigen die Sätze: Vormünder*innen erhalten künftig zwischen 26 € und 44 € pro Stunde (vgl. KostBRÄG 2025 – Gesetzestext (PDF)); Verfahrensbeistände 690 € pro Rechtszug, 555 € für weitere Kinder im selben Haushalt (FamFG § 158c). Für Dolmetscher- oder Fahrtkosten bleibt eine gesonderte Erstattung möglich.
Diese Anpassungen stärken den Beruf insgesamt, bringen aber neue Schnittstellen zu Gerichten und Jugendämtern mit sich, die sich erst einspielen müssen.
4. Praxistipps und mögliche Stolperfallen
Bevor die neuen Regelungen greifen, kannst du dich gezielt vorbereiten.
Empfohlene Schritte:
- Erstelle eine Vergleichsrechnung alter und neuer Pauschalen für deine laufenden Fälle.
- Plane deine Liquidität unter realistischen Annahmen, insbesondere wenn du viele Betreuungen mit langer Laufzeit führst.
- Sichere deine Qualifikation für Stufe 2 durch Nachweise und Fortbildungszertifikate.
- Prüfe, ob deine Abrechnungssoftware rechtzeitig auf die neuen Tabellen aktualisiert wird.
- Dokumentiere Änderungen bei Wohnform oder Vermögen zeitnah, um Nachforderungen zu vermeiden.
Typische Stolperfallen:
- Übergangsmonate um den Jahreswechsel können nach altem Recht abzurechnen sein.
- Streit über die Einstufung in Stufe 1 oder 2 ist möglich.
- Bei Dauervergütung können größere Änderungen schwerer nachträglich berücksichtigt werden.
- Sonderfälle wie umfangreiche Vermögensverwaltung könnten untervergütet bleiben.
Mit einer strukturierten Vorbereitung lässt sich vermeiden, dass die Reform zu unerwarteten Einnahmeverlusten führt.
5. Ausblick und Bewertung
Die Reform soll Entlastung für Betreuer*innen und Gerichte bringen. Erste Stimmen aus Fachverbänden loben die Vereinfachung, kritisieren aber, dass die tatsächliche Mehrbelastung durch die Reform des Betreuungsrechts 2023 kaum berücksichtigt wird.
Der Gesetzgeber hat eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen (vgl. KostBRÄG 2025 – Gesetzestext). Dann wird sich zeigen, ob die neuen Pauschalen den realen Aufwand abbilden. In der Übergangszeit dürften Uneinheitlichkeiten zwischen Gerichten unvermeidlich sein.
Langfristig könnte die Reform den Weg für ein leistungsorientierteres Vergütungssystem ebnen – falls die Praxisdaten aus der Evaluation offen ausgewertet werden.
Fazit:
Das KostBRÄG 2025 markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness im Betreuungswesen. Für die Praxis bedeutet es: besser planen, genauer dokumentieren und aktiv mit den Gerichten kommunizieren. So lässt sich die Reform konstruktiv nutzen – und du behältst den Überblick in einer Zeit des Wandels.
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