Letzte Chance für deine Registrierung als Betreuer*in!
Überblick:
Warum muss ich mich registrieren?
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat in diesem Jahr ein Gesetz in Kraft, das seit fast 10 Jahren in Arbeit war. Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht wurde seit der Einführung des Betreuungsrechts Anfang der 90er-Jahre nicht mehr grundreformiert und Ergänzungen wurden im Laufe der Jahre über verschiedene Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) gestreut. Dies hat das Betreuungsrecht unübersichtlich und kompliziert werden lassen. Dazu kommen zahlreiche Ergänzungen, die notwendig sind, um das Betreuungsrecht an die heutige Zeit anzupassen und der Realität wieder näher zu bringen. Die Betreuungsrechtsreform hat das Betreuungsrecht somit grundlegend modernisiert und die Gesetzgebung nach Jahrzehnten der Regelung in diversen Gesetzen wieder übersichtlicher gestaltet, sowie dringend benötigte Neuerungen mit sich gebracht.
Die wohl weitreichendste Änderung für die Betreuer*innen die ihre Tätigkeit aktuell beruflich ausüben, ist die Registrierungspflicht. Alle Voraussetzungen, um sich als Betreuer*in registrieren zu lassen sind in § 23 BtOG festgehalten. Hierzu zählen folgende:
- berufliche Betreuer*innen müssen ihre „Eignung und Zuverlässigkeit“ nachweisen. Wann die Eignung und Zuverlässigkeit gegeben, bzw. nicht gegeben ist, wird in 23 Abs. 2 BtOG festgelegt.
- Einführung der Pflichtversicherung für berufliche Betreuer*innen
- in Zukunft wird eine ausreichende Sachkunde verlangt. Themenbereiche, in denen Betreuer*innen Kenntnisse haben müssen, um die geforderte Sachkunde nachweisen zu können, sind in 23 Abs. 3 BtOG geregelt.
Die Registrierung als Betreuer*in ist die unbedingte Voraussetzung für die Vergütung der Tätigkeit
- keine Registrierung bedeutet also: Kein Verdienst. Betreuer*innen die ihren Registrierungsantrag somit bis zum Ende der Registrierungsfrist nicht gestellt haben, haben anschließend kein Anrecht auf Vergütung mehr. Dies kann unter Umständen existenzgefährdend sein! Diese Frist endet nun diesen Freitag, den 30.06.2023.
Wie kann ich mich registrieren?
Registrieren musst du dich bei deiner zuständigen Stammbehörde. Das ist in der Regel die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich deine Arbeitsstelle fällt. Wenn du von zuhause arbeitest, ist dies dein Wohnsitz.
Der Registrierungsantrag muss schriftlich gestellt werden und besteht aus dem schriftlichen Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer*in, an den 7 Dokumente angehängt werden müssen. Diese sind die Folgenden:
- Der Nachweis der Pflichtversicherung
- Die Aufstellung der geführten Betreuungen
- Die Darstellung der Organisationsstruktur
- Eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
- Drei Eigenerklärungen
- Ob ein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,
- ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und
- ob es eine schon nicht erteilte Registrierung gibt
- Den Nachweis über ausreichende Sachkunde (Dieser hat ein verlängerte Frist bis zum Juni 2025. Kann also nachgereicht werden)
Hinweis: Premium-Abonnent*innen von Betreuungs-experten.de finden für jedes einzureichende Dokument in ihrem Profil eine Mustervorlage, die nur noch ausgefüllt werden muss, sowie ein Mastercheckliste mit der nachkontrolliert werden kann, dass auch nichts vergessen wird.
Den Sachkundenachweis muss nicht jeder bzw. jede Betreuer*in einreichen. Bei Betreuer*innen, die vor dem 1. Januar 2023 schon mindestens eine Betreuung geführt haben, wird angenommen, dass sie die notwendige Sachkunde bereits besitzen (Alte-Hasen-Regelung).
In der folgenden Abbildung ist für dich noch einmal übersichtlich aufgeführt, wer was einreichen muss.
Fazit:
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