Insolvenz von Betreuten – Wie gehe ich damit um?

Überblick:
Die Insolvenz einer betreuten Person ist eine herausfordernde Situation. In diesem Artikel erfährst du, welche Schritte notwendig sind, um das Insolvenzverfahren zu bewältigen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie du deine betreute Person bestmöglich durch diese schwierige Zeit begleitest.
Was ist zu tun, wenn deine betreute Person insolvent ist?
Wenn du feststellst, dass eine betreute Person zahlungsunfähig ist, musst du zunächst den Überblick über ihre finanzielle Situation gewinnen. Es ist wichtig, dass du alle offenen Forderungen sammelst und die gesamte Vermögenslage deiner betreuten Person analysierst. In dieser Phase solltest du genau prüfen, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen, also ob die Schulden nicht mehr aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können.
Im nächsten Schritt musst du entscheiden, ob ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubiger*innen sinnvoll ist. In vielen Fällen kann eine Umschuldung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung eine Insolvenz verhindern. Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt nur noch der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dies ist ein offizieller Schritt, der bei Gericht eingereicht werden muss. Hierbei spielst du als Betreuer*in eine zentrale Rolle, da du unter Umständen den Antrag stellvertretend für deine betreute Person stellen musst.
Informiere und unterstütze deine betreute Person über den gesamten Prozess hinweg. Auch wenn die Person aufgrund ihrer Betreuungsbedürftigkeit möglicherweise nicht alle Aspekte der Situation vollständig versteht, ist es dennoch wichtig, sie so gut wie möglich einzubeziehen.
Welche Rahmenbedingungen gelten für die Insolvenz?
Das Insolvenzverfahren folgt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, die auch für betreute Personen gelten. Als Betreuer*in musst du diese Vorgaben genau kennen und einhalten. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird ein/eine Insolvenzverwalter*in bestellt, der die Aufgabe hat, das Vermögen deiner betreuten Person zu verwalten und möglichst gerecht auf die Gläubiger*innen zu verteilen.
Deine Aufgabe als Betreuer*in besteht darin, eng mit dem/der Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten. Du musst sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen und dass die Kommunikation zwischen dir, dem/der Insolvenzverwalter*in und den Gläubiger*innen reibungslos verläuft. Während des Verfahrens darf deine betreute Person keine eigenständigen Entscheidungen über ihr Vermögen treffen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des Insolvenzverwalters.
Ein weiterer Aspekt, den du beachten musst, sind die Pfändungsfreigrenzen. Diese legen fest, welcher Teil des Einkommens deiner betreuten Person unpfändbar bleibt, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hierzu gehört unter anderem das Existenzminimum, das nicht an die Gläubiger*innen ausgezahlt werden darf. Hierüber solltest du gut Bescheid wissen, um die Rechte deiner betreuten Person zu schützen. Der aktuelle unpfändbare Grundbetrag liegt seit dem 1. Juli 2024 bei 1.491,75 Euro.
Wie kannst du deine betreute Person durch die Insolvenz begleiten?
Die Insolvenz ist für die meisten Menschen eine sehr belastende Situation, die nicht nur finanzielle, sondern auch emotionale Herausforderungen mit sich bringt. Als Betreuer*in sollte dir bewusst sein, dass du nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische Verantwortung hast, betreute Personen durch solch eine Zeit zu begleiten.
Es ist wichtig, dass du mit deiner betreuten Person offen über die finanzielle Lage sprichst und ihr die Schritte des Insolvenzverfahrens erklärst. Selbst wenn die betreute Person nicht alle Details versteht, ist es wichtig, ihr das Gefühl zu geben, dass sie nicht allein ist und dass du an ihrer Seite stehst.
Wichtig ist auch, das Selbstwertgefühl deiner betreuten Person zu stärken. Eine Insolvenz kann für viele Menschen als persönliches Versagen empfunden werden, obwohl sie oft durch unvorhersehbare Umstände verursacht wird. Erkläre deiner betreuten Person, dass das Insolvenzverfahren ein Neuanfang sein kann und dass sie die Möglichkeit hat, ihre Finanzen nach Abschluss des Verfahrens wieder in geordnete Bahnen zu lenken.
Es ist in jedem Fall wichtig, dass du den Überblick über den gesamten Prozess behältst und sicherstellst, dass alle Fristen und Anforderungen eingehalten werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem/der Insolvenzverwalter*in und gegebenenfalls auch mit einer Schuldnerberatung ist hier von großem Nutzen.
Fazit:
Die Insolvenz einer betreuten Person ist eine komplexe und oft belastende Aufgabe für dich als Betreuer*in. Mit dem richtigen Wissen und einer einfühlsamen Begleitung kannst du jedoch sicherstellen, dass das Verfahren korrekt durchgeführt wird und deine betreute Person die bestmögliche Unterstützung erhält.
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