Erbschaften – Grundlagen für Betreuer*innen
Überblick:
Erbschaften sind beruflicher Alltag von Betreuer*innen. In diesem Artikel erfährst du, was du in solchen Fällen beachten musst, wie du einen Überblick über das Erbe erhältst und was nötig ist, um die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen.
Was passiert, wenn die betreute Person erbt?
Wenn eine betreute Person erbt, bist du als Betreuer*in in der Verantwortung, diese Erbschaft zu verwalten. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass eine Erbschaft nicht automatisch angetreten wird. Zunächst stellt sich die Frage, ob das Erbe überhaupt angenommen oder vielleicht sogar ausgeschlagen werden sollte. Diese Entscheidung hängt maßgeblich davon ab, ob das Erbe auch Schulden enthält. Es ist also besonders wichtig, das Erbe genau zu prüfen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Deine Aufgabe als Betreuer*in ist es, im besten Interesse der betreuten Person zu handeln. Hast du die Vermögenssorge als Aufgabenbereich übertragen bekommen, bist du dafür zuständig, das Erbe zu verwalten. Wenn die betreute Person handlungsfähig ist, kann sie sich auch selbst für oder gegen die Annahme des Erbes entscheiden, ansonsten liegt die Entscheidung bei dir, natürlich immer in Abstimmung mit dem Betreuungsgericht.
Wie bekomme ich einen Überblick über das Erbe?
Sobald du erfährst, dass die betreute Person eine Erbschaft gemacht hat, ist es wichtig, dir einen umfassenden Überblick über das Erbe zu verschaffen. Zunächst solltest du die genaue Zusammensetzung des Nachlasses ermitteln. Das bedeutet, dass du in Erfahrung bringst, welche Vermögenswerte, Immobilien, Gegenstände oder möglicherweise Schulden zum Erbe gehören. Oft hilft hier ein Nachlassverzeichnis, das entweder durch das Nachlassgericht oder die Erben erstellt wird.
Falls du Unsicherheiten hast oder die Erbschaft besonders komplex ist, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Nachlassverwalter hinzuzuziehen. Dein Ziel sollte es sein, eine klare Übersicht über den gesamten Nachlass zu haben, bevor du Entscheidungen triffst. Dabei solltest du auch mögliche Verbindlichkeiten berücksichtigen, da es passieren kann, dass die Schulden den Wert des Erbes übersteigen. In solchen Fällen wäre es oft ratsam, die Erbschaft im Namen der betreuten Person auszuschlagen.
Was muss ich machen, um ein Erbe für betreute Personen anzunehmen oder auszuschlagen?
Um eine Erbschaft im Namen einer betreuten Person auszuschlagen, benötigst du nach § 1851 Nr. 1 BGB die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ohne diese Erlaubnis darfst du keine bindende Entscheidung treffen. Nachdem du dir einen Überblick über das Erbe verschafft hast, stellst du beim Gericht den entsprechenden Antrag. Das Gericht prüft diesen Antrag anschließend.
Wenn du das Erbe annehmen willst musst du dies ebenfalls beantragen. Hierfür brauchst du jedoch keine Genehmigung vom Betreuungsgericht. Achte darauf, dass du auch die sogenannte „Drei-Monats-Frist“ für die Haftung der Erbschaft einhältst. Innerhalb dieser Frist haftet die betreute Person nur mit dem Nachlass und nicht mit ihrem eigenen Vermögen. Das kann dir und der betreuten Person Zeit geben, das Erbe genau zu prüfen, ohne dass sofort alle möglichen Verbindlichkeiten übernommen werden.
Fazit:
Erbschaften für betreute Personen erfordern von dir als Betreuer*in eine genaue Prüfung und die Entscheidung, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Es ist wichtig, alle rechtlichen Schritte mit dem Betreuungsgericht abzustimmen und das Erbe gründlich zu durchleuchten, um im besten Interesse der betreuten Person zu handeln.
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