Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer: Warum sie nicht nur Pflicht, sondern auch unverzichtbar ist
Überblick:
Um die Vermögensschadenhaftpflicht besser zu verstehen, werfen wir zunächst einen Blick auf die „Haftpflicht“: Diese umfasst zum Einen das Zivilrecht, das die Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen regelt. Daneben existieren außerdem das öffentliche Recht, das die Organisation staatlicher Organe und deren Beziehung zu Personen regelt (einschließlich Steuerrecht, Sozialrecht und Prozessrecht) sowie das Strafrecht, das bestimmte Handlungen verbietet und strafrechtlich verfolgt. Beispiele für diese Haftungsansprüche sind:
Zivilrechtlicher Anspruch:
Der/Die Berufsbetreuer*in hat es versäumt, die Post des/der Betreuten umzuleiten. Hierdurch bleiben Mahnungen, Kündigungen und Räumungsklagen unbeantwortet. Infolgedessen verliert der/die Betreute seine Wohnung. Nun verlangt er von seinem/ihrer Betreuer*in die Kosten für die Suche nach einer neuen Wohnung und für die zwischenzeitliche Unterbringung zu übernehmen.
Öffentlich-rechtlicher Anspruch:
Der/Die Berufsbetreuer*in hat zu Unrecht Leistungen der Sozialhilfe für seinen/ihre Betreute*n herbeigeführt. Nun verlangt die zuständige Behörde einen Kostenersatz.
Strafrechtlicher Anspruch:
Der/Die Berufsbetreuer*in hat Vermögen seines/ihrer Betreuten veruntreut. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Eine zivilrechtliche Haftung des/der Berufsbetreuers*in kann sich dabei grundsätzlich aus Vertrag oder aus Verschulden herleiten. Es wird zwischen drei Schadensarten unterschieden. Diese sind der Personenschaden, der Sachschaden sowie der echte Vermögensschaden. “Echt” ist ein Vermögensschaden dann, wenn er nicht aus einem Personen- oder Sachschaden folgt.
Vertragliche Haftung: Der/Die Betreuer*in wurde beauftragt, sich um alle finanziellen Angelegenheiten des/der Betreuten zu kümmern. Dabei versäumt er fahrlässig, rechtzeitig einen neuen Kredit für den auslaufenden Immobilienkredit des/der Betreuten zu arrangieren. Der/Die Betreute fordert erfolgreich Schadensersatz für die entstandenen Mehrkosten, was als echter Vermögensschaden gilt.
Haftung durch Fahrlässigkeit: Der/Die Betreuer*in mietet ein Büro an und stellt während der Weihnachtszeit einen Adventskranz auf seinen/ihren Schreibtisch. Unglücklicherweise vergisst er/sie, die Kerzen zu löschen, während er/sie im benachbarten Restaurant Mittag isst. Dies führt zu einem Bürobrand. Der/Die Vermieter*in stellt ihn/sie erfolgreich für den entstandenen Schaden zur Verantwortung. Zusätzlich verlangen andere Mieter*innen Schadensersatz für die Mehrkosten, die ihnen durch die vorübergehende Verlegung in andere Räumlichkeiten während der Gebäudesanierung entstanden sind. Diese Mehrkosten werden als unechter Vermögensschaden betrachtet, da sie aus einem Sachschaden resultieren.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche im Rahmen ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in ab. Sie schützt nicht nur vor berechtigten Schadensersatzansprüchen, sondern bietet auch Sicherheit und Unterstützung bei der Abwehr ungerechtfertigter Beschuldigungen. Welche Tätigkeiten genau versicherbar sind und was mögliche Deckungslücken sein könnten, liest du demnächst hier!
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer*innen beschränkt sich auf das Zivilrecht und deckt keine Ansprüche der öffentlichen Hand oder Straftaten ab. Ihre Deckung tritt nur in Kraft, wenn der/die Versicherungsnehmer*in in Anspruch genommen wird.
Diese Versicherung schützt ausschließlich vor Ansprüchen aufgrund echter Vermögensschäden und schließt Personen- und Sachschäden aus. Letztere können jedoch optional durch eine Betriebshaftpflichtversicherung in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Fazit:
Ähnliche Artikel
Beliebt im Magazin
Beliebt im Magazin
Hat dir der Artikel weitergeholfen?
Bist du in der Betreuung tätig und möchtest dich mit Gleichgesinnten verbinden? Bei uns findest du eine offene Community, in der du dich austauschen und voneinander lernen kannst.
Jede Woche gibt es neues zu lesen und lernen!