Die Module des Sachkundenachweises – Modul 9: Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis

Überblick:
Die Inhalte des Moduls
Kenntnisse zu Teilhabeleistungen vor allem nach SGB IX
Als Berufsbetreuer*in hast du sicher schon mit dem Begriff der Teilhabe zu tun gehabt. Aber was bedeutet er genau und welche Leistungen gibt es für betreuungsbedürftige Personen, um ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern?
Im ersten Teil des 9. Moduls des Lehrgangs zum neuen Sachkundenachweis für Berufsbetreuer*innen lernst du die Grundlagen des Teilhaberechts nach dem SGB IX kennen. Du erfährst, welche Ziele und Grundsätze das SGB IX verfolgt, welche Leistungen zur Teilhabe es umfasst und welche Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen gelten.
Du bekommst einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Teilhabe, wie zum Beispiel die Teilhabe am Arbeitsleben, die Teilhabe an Bildung, die Gesundheitliche Rehabilitation oder die Soziale Teilhabe. Du lernst, welche Leistungsträger für die jeweiligen Leistungen zuständig sind und wie du dich mit ihnen abstimmen kannst.
Kenntnisse zu Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
Wenn du als Berufsbetreuer*in für Menschen mit Behinderungen tätig bist, musst du dich mit den Teilhabe- und Gesamtplanverfahren auskennen. Diese Verfahren wurden durch das Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu koordinieren und zu verbessern.
Im zweiten Teil des 9. Moduls lernst du die Inhalte und Abläufe der Teilhabe- und Gesamtplanverfahren kennen. Du erfährst, welche Rolle du als Berufsbetreuer*in in diesen Verfahren hast, wie du deine Betreuten bei der Antragstellung, Bedarfsermittlung, Leistungsgewährung und Wirkungskontrolle unterstützen kannst und welche Rechte und Pflichten du dabei beachten musst.
Du bekommst einen Überblick über die verschiedenen Instrumente und Methoden, die in den Teilhabe- und Gesamtplanverfahren eingesetzt werden, wie zum Beispiel die ICF-Orientierung, das Persönliche Budget oder die Teilhabeplankonferenz. Du lernst, wie du dich mit den zuständigen Trägern der Rehabilitation und Teilhabe abstimmen kannst und wie du Konflikte oder Unklarheiten lösen kannst.
Kenntnisse zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger
Die Rehabilitationsträger*innen sind die zuständigen Sozialleistungsträger*innen, die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erbringen. Diese Leistungen sollen die Einschränkung ausgleichen oder mindern und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Der dritte Teil des 9. Moduls lehrt dich die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger*innen. Du erfährst, welche Leistungen sie umfassen, welche Anspruchsvoraussetzungen dafür bestehen und wie du sie für deine Betreuten beantragen kannst.
Du bekommst einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger der Eingliederungshilfe. Du lernst auch, wie du dich mit den Rehabilitationsträgern abstimmen kannst, wenn mehrere Träger für deine Betreuten zuständig sind oder wenn es zu Konflikten oder Widersprüchen kommt.
Kenntnisse zu Leistungsformen der Eingliederungshilfe (z.B. Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe)
Die Eingliederungshilfe ist eine wichtige Sozialleistung für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohten Menschen oder anderweitig gesundheitlich eingeschränkten Menschen. Sie soll ihnen helfen, ihre Behinderung auszugleichen oder zu mindern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Im vierten Teil des 9. Moduls lernst du somit nun die Leistungsformen der Eingliederungshilfe kennen, die in vier Gruppen eingeteilt sind: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe1.
Du erfährst, welche Ziele und Inhalte diese Leistungsgruppen haben, welche Anspruchsvoraussetzungen dafür gelten und wie du sie für deine Betreuten beantragen kannst. Du bekommst einen Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche, wie zum Beispiel die Gesundheitliche Rehabilitation, die Berufliche Bildung, die Schulische Bildung oder die Wohnraumanpassung.
Kenntnisse zu besonderen Wohnformen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Im fünften Teil wird der Fokus zu den unterschiedlichen Wohnformen verschoben. Du lernst die besonderen Wohnformen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften kennen, die in den Landesgesetzen geregelt sind. Du erfährst, welche Anforderungen und Qualitätsstandards für diese Wohnformen gelten, welche Leistungen sie umfassen und wie du sie für deine Betreuten beantragen kannst.
Weiter bekommst du einen Überblick über die besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, die für betreuungsbedürftige Menschen gedacht sind, und die besonderen Wohnformen der Pflege, die für Menschen mit Pflegebedarf geeignet sind. Du lernst auch, wie du dich mit den Anbietern und Trägern dieser Wohnformen abstimmen kannst und welche Rechte und Pflichten du und deine Betreuten dabei haben.
Kenntnisse zu Pflegeleistungen in Kombination mit anderen SGB-Leistungen
Im sechsten Teil des 9. Moduls des Lehrgangs zum Sachkundenachweis lernst du die Pflegeleistungen in Kombination mit anderen SGB-Leistungen kennen. Du erfährst, wie du die Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) und der Eingliederungshilfe (SGB IX) miteinander kombinieren kannst, um eine optimale Versorgung deiner Betreuten zu gewährleisten.
Du bekommst einen Überblick über die verschiedenen Pflegeleistungen, wie zum Beispiel das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung. Du lernst, wie du diese Leistungen beantragen, berechnen und abrechnen kannst. Du erfährst auch, welche Voraussetzungen und Besonderheiten für die Kombination von Pflegeleistungen mit anderen SGB-Leistungen gelten.
Kenntnisse zu Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich Aufklärung, Auskunft und Pflegeberatung nach den § 7 ff. SGB XI sowie das Verhältnis zu anderen Sozialleistungen nach § 13 SGB XI
Weiter geht’s mit dem siebten Teil des neunten Moduls. Im siebten Teil des 9. Moduls lernst du die Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich Aufklärung, Auskunft und Pflegeberatung nach den § 7 ff. SGB XI kennen. Du erfährst, welche Aufgaben und Pflichten die Pflegekassen haben, um die Versicherten und ihre Angehörigen über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung, die Leistungen der Pflegeversicherung sowie die Leistungen und Hilfen anderer Träger zu informieren und zu beraten.
Du bekommst weiter einen Überblick über die verschiedenen Formen der unentgeltlichen Pflegeberatung, die die Pflegekassen anbieten müssen, wie zum Beispiel die telefonische oder persönliche Beratung, die Beratungsbesuche oder die Pflegestützpunkte. Du lernst, wie du deine Betreuten bei der Inanspruchnahme dieser Beratungsangebote unterstützen kannst und wie du dich für ihre Rechte und Pflichten einsetzen kannst.
Beigebracht wird dir auch, wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung zu den Leistungen anderer Sozialleistungsträger verhalten, insbesondere zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Kenntnisse zu Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII
Die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ist eine Sozialleistung für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung, die ihre Pflegekosten nicht selbst tragen können oder deren Kosten nicht vollständig von der Pflegeversicherung gedeckt werden. Diese Leistung soll die Pflege und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.
Im achten Teil des 9. Moduls des Lehrgangs zum neuen Sachkundenachweis für Berufsbetreuer*innen lernst du die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII kennen. Du erfährst, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Leistung gelten und wie du sie für deine Betreuten beantragen kannst.
Du bekommst einen Überblick über die verschiedenen Leistungsarten, die die Hilfe zur Pflege umfasst, wie zum Beispiel das Pflegegeld, die häusliche Pflegehilfe, die Verhinderungspflege, die Pflegehilfsmittel, die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder der Entlastungsbetrag. Du lernst, wie du diese Leistungen berechnen und abrechnen kannst und wie du dich mit den zuständigen Sozialhilfeträgern abstimmen kannst.
Kenntnisse zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Pflegefall (z. B. häusliche Krankenpflege und weitere Leistungen nach den § 37 ff. SGB V, medizinische Rehabilitation)
Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) bietet Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung verschiedene Leistungen an, die ihre Pflege und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern sollen. Diese Leistungen umfassen unter anderem auch die häusliche Krankenpflege und die medizinische Rehabilitation.
Im neunten Teil des 9. Moduls des Sachkundelehrgangs wirst du die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Pflegefall kennenlernen. Du erfährst, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Leistungen gelten, wie du sie für deine Betreuten beantragen kannst und auf welche Besonderheiten es zu achten gilt.
Du bekommst einen Überblick über die verschiedenen Leistungsarten, die die häusliche Krankenpflege umfasst, wie zum Beispiel die Grund- und Behandlungspflege, die hauswirtschaftliche Versorgung, die Verhinderungspflege oder die Pflegehilfsmittel. Du lernst, wie du diese Leistungen berechnen und abrechnen kannst und wie du dich mit den zuständigen Krankenkassen abstimmen kannst.
Du erfährst auch, welche Leistungsarten die medizinische Rehabilitation umfasst. Dazu gehören beispielsweise die stationäre oder ambulante Rehabilitation, die Anschlussrehabilitation oder die Nachsorge.
Kenntnisse zu Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall
Im zehnten Teil des 9. wird dir Wissen über die Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall beigebracht. Du erfährst, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Leistungen gelten und was du unternehmen musst, um diese zu beantragen.
Du bekommst einen Überblick über die verschiedenen Leistungsarten, die die Eingliederungshilfe im Pflegefall umfasst. Leistungen wie zum Beispiel die Assistenzleistungen mit pflegerischem Charakter, die Hilfe zur Pflege oder die Leistungen zur sozialen Teilhabe. Du lernst, wie du diese Leistungen berechnen und abrechnen kannst und wie du dich mit den zuständigen Trägern der Eingliederungshilfe abstimmen kannst.
Du erfährst auch, wie sich die Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall zu den Leistungen der Pflegeversicherung verhalten, insbesondere zu den Leistungen zur häuslichen Krankenpflege oder zur medizinischen Rehabilitation.
Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Beratungs-, Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken
Im letzten Teil des 9. Moduls des Lehrgangs zum Sachkundenachweis für Berufsbetreuer*innen werden dir Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Beratungs-, Sozial- und Hilfestrukturen sowie Netzwerken näher gebracht. Du erfährst, wie du die Bedarfe, Ressourcen und Ziele deiner Betreuten ermitteln kannst, wie du passende Angebote recherchieren kannst und wie du dich mit den Anbietern und Trägern dieser Angebote vernetzen kannst.
Du wirst einen Überblick bekommen über die verschiedenen Beratungs-, Sozial- und Hilfestrukturen sowie Netzwerke, die für deine Betreuten relevant sein können, wie zum Beispiel die Betreuungsvereine, die Betreuungsbehörden, die Betreuungsgerichte, die Pflegestützpunkte, die Sozialdienste, die Selbsthilfegruppen oder die Fachverbände. Weiter lernst du, wie du diese Strukturen und Netzwerke nutzen kannst, um deine Betreuten bei ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen und um dir selbst in deinem Beruf eine Hilfe zu sein.
Fazit:
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