Berufsbetreuer*in werden – Eröffnung deines Betreuungsbüros
Überblick:
Wofür sind Betreuungsbüros da?
Wenn der Entschluss getroffen wurde den Beruf des Betreuers bzw. der Betreuerin auszuüben kommen so einige Dinge auf einen zu. Es ist hierbei wichtig zu wissen, dass du theoretisch den Beruf von überall, also auch von zuhause ausüben kannst. Für manche Menschen ist eine gewisse Trennung zwischen Arbeit und Privatleben jedoch wichtig und oft auch gut, um nicht in der Freizeit weiterzuarbeiten, nur weil es ja möglich ist.
Hierfür kann es unter anderem sinnvoll sein sich sein eigenes Betreuungsbüro zu eröffnen. Ob dafür jetzt gleich eigene Räumlichkeiten angemietet werden oder einfach ein bestimmter Raum in den eigenen vier Wänden festgelegt wird, welcher ausschließlich als Büro genutzt wird, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Wie unterscheiden sich Betreuungsbüros von Betreuungsvereinen?
Betreuungsbüros und -vereine können durchaus mal verwechselt werden, wenn man zu Betreuungsvereinen keinen direkten Kontakt hat. Es kann so geschehen, dass das eine für das andere gehalten oder mit dem anderen gleichgesetzt wird. Der Unterschied ist jedoch wichtig.
In Betreuungsbüros arbeiten Berufsbetreuer*in, die ihre Tätigkeit in einem Büro organisieren. Das kann hierbei nur eine*n einzige*n Betreuer*in umfassen, in einem Büro können jedoch auch mehrere Berufsbetreuer*innen arbeiten, die dann alle unabhängig selbständig sind. Vorteil ist hierbei, dass die Möglichkeit besteht, sich untereinander auszutauschen und Erfahrungen zu teilen.
Betreuungsvereine hingegen erfüllen einen ganz eigenen Zweck in der Branche. Sie bemühen sich Betreuer*innen zu gewinnen, dienen zur Fort- und Weiterbildung von sowohl ehrenamtlichen Betreuer*innen als auch Betreuer*innen, die ihre Tätigkeit beruflich ausüben, stellen eigene berufliche Betreuer*innen an und dienen als Beratungszentren für ehrenamtliche Betreuer*innen. Betreuungsvereine können nach § 14 BtOG anerkannt werden, was ihnen einige rechtliche Vorteile bringt, aber auch finanzielle Mittel, welche ihnen nach § 17 BtOG zustehen.
Bei einem Betreuungsverein angestellte Betreuer*innen werden zudem vom Verein gegen Schäden, welche im Rahmen der Betreuung entstehen können, versichert. Die Betreuungsvereine sind also unterstützende Institutionen für die Betreuer*innen.
Was brauche ich, wenn ich ein Betreuungsbüro aufmachen will?
Wenn du dich als Berufsbetreuer*in selbstständig machen willst, kommen auf dich, wie auch zu Beginn von jeder anderen selbstständigen Tätigkeit einige Aufgaben zu. Diese sind teilweise allgemein, also Aufgaben, die bei jeder Selbstständigkeit erfüllt werden müssen, als auch teilweise spezifisch notwendig, wenn du dich als Berufsbetreuer*in selbstständig machen willst. Auf die Folgenden Punkte musst du achten:
- Ein Gewerbe anmelden: Um dich selbständig zu machen und dein Büro eröffnen zu können musst du deine Selbständigkeit bzw. dein Büro als Gewerbe anmelden. Wegfallen tut jedoch die Gewerbe- und Umsatzsteuer. Wie genau du ein Gewerbe anmeldest, kannst du hier lesen.
- Versichere dich: Sehr wichtig ist, dass du dich als Berufsbetreuer*in gegen Schäden versicherst, die im Rahmen des Berufs entstehen können. Hierbei ist wichtig eine Versicherung zu wählen, die sich auf Berufsbetreuer*innen spezialisiert, da allgemeine Berufshaftpflichtversicherungen oft nicht vor denn individuellen Risiken schützen denen Betreuer*innen ausgesetzt sind.
Ab dem 1. Januar 2023 wird ein Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer*innen gesetzlich verpflichtend. Alles über die neue Pflichtversicherung im BtOG, findest du hier. - Besorge dir die nötige technische Ausstattung: Der Beruf des rechtlichen Betreuers bzw. der Betreuer*in ist verbunden mit viel Bürokratie und du wirst mit vielen Daten sowohl in digitaler als auch in analoger Form konfrontiert werden. Um hierbei nicht den Überblick zu verlieren ist eine besonders sorgfältige Organisation notwendig. Besorge dir also am besten eine professionelle Software für Betreuer*innen um dich und deine Fälle zu organisieren und gehe sicher, dass du über die notwendige Grundausstattung wie PC, Telefon, Mobiltelefon und Faxgerät verfügst.
Fazit:
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