Bei Tod des Betreuten Bezugsberechtigungen prüfen
Überblick:
Das Fallbeispiel
Wie wichtig es für Betreuer/innen ist, im Todesfall des/der Betreuten die Bezugsberechtigungen bei Renten- und Lebensversicherungen zu prüfen, zeigt das nachfolgende Fallbeispiel.
Die Betreute einer beruflichen Betreuerin verstarb um Jahr 2019 und hinterließ eine Tochter, die bereits jahrzehntelang keinen Kontakt mehr zu Ihrer Mutter hatte. Die verstorbene Betreute hatte am Todestag ein Vermögen von ca. 7.000,- €, davon ca. 2.000,- € auf dem Girokonto und ca. 5000,- € als Guthaben bei einer Lebensversicherung.
Da zum Zeitpunkt des Versterbens keine Verwandten der Betreuten vor Ort waren, unterschrieb die Betreuerin den Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen in der festen Annahme, dass die Bestattungskosten vom Vermögen der Betreuten beglichen werden würden.
Allerdings war dies leider nicht der Fall: Die 5.000,- € aus der Lebensversicherung der Betreuten hat die Schwester der Betreuten erhalten, da diese laut Vertrag bezugsberechtigt war. Die Übernahme der Bestattungskosten hat die Schwester der Betreuten jedoch verweigert. Die Tochter der Betreuten ist einige Monate nach dem Tod der Betreuten ebenfalls verstorben. Der Schwiegersohn der Betreuten hat das Erbe ausgeschlagen. Da der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen wurde, ist gegen die Betreuerin ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet worden.
Tatsächlich ist die Betreuerin verpflichtet die Bestattungskosten zu begleichen, da sie den Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen NACH dem Tod Betreuten unterschrieben hat und die Schwester der Betreuten bei der Lebensversicherung als Bezugsberechtigte festgelegt war.
Fazit:
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